Werk- und Forstdienste

Werkdienste | Forstreviere | Korporationen

Werkdienste Kanton und Gemeinden, Forstkreise und Korporationen

Die Gemeinden (Werkdienste) und die Korporationen sind für die bauliche Instandhaltung der Wanderwege zuständig. Melden Sie uns Ihre Feststellungen über Schäden mit unserem Schadenformular. Wir setzen uns dann unverzüglich mit den zuständigen Instanzen der Gemeinden oder der Korporationen in Verbindung.

Für die Signalisation der Wanderwege sind die Zuger Wanderwege zuständig.
E-Mail | Telefon 041 544 41 86

Werkdienste

 

Forstdienste & Korporationen